Am Mittwoch, 28. August 2024 hat der Regierungsrat den Aufgaben- und Finanzplan 2025-2028 vorgestellt. Dabei wurde informiert, dass man im Rahmen der OECD-Mindeststeuer mit Mehrerträgen von rund 400 Millionen Schweizer Franken rechnet. Sowohl bei der Erarbeitung des AFP 2024-2027 wie auch bei der Ausarbeitung der Steuergesetzrevision 2025 ging man noch von 40, respektive 55 Millionen pro Jahr aus. Die neue Ausgangslage hat also nicht nur Einfluss auf den neuen Aufgaben- und Finanzplan, sondern auch auf die geplante Steuerge-setzrevision über welche am 22. September 2024 abgestimmt wird.
Als juristische Personen müssen gemäss Steuerrecht des Kantons Luzerns die Kapitalgesellschaften sowie die Vereine, die Stiftungen und die übrigen juristischen Personen Kirchensteuern bezahlen. In diesem Zusammenhang beauftragt FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer, Meggen, den Regierungsrat zu überprüfen, ob und in welcher Form die Kirchensteuern für juristische Personen zukünftig als freiwillige Zahlung ausgestaltet werden können.
Der Grosse Stadtrat von Luzern hat am 16. Mai 2024 einen kommunalen Mindestlohn beschlossen. FDP-Kantonsrat Mike Hauser, Stadt Luzern, fordert Auskunft über die Auswirkungen eines Mindestlohns auf kommunaler Ebene und fragt nach der Haltung der Regierung zu Mindestlöhnen auf Gemeindeebene.
Die Eidgenössische Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)" der JUSO ist am 04.03.2024 von der Bundeskanzlei als zustande gekommen erklärt worden. FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp, Horw, will von der Regierung wissen, welche Auswirkungen die Initiative auf den Kanton Luzern hat.
Der Bund treibt seit mehreren Jahren E-Voting voran. Erste Versuche gehen auf das Jahr 2004 zurück. Die entsprechenden Versuche mit verschiedenen Systemen konzentrierten sich dabei jeweils primär auf das Elektorat (Wählerschaft) der Auslandschweizer. Der Kanton Luzern arbeitete damals mit dem Kanton Genf zusammen und musste aufgrund der Einstellung des Versuches durch den Kanton Genf im Jahr 2019 sein Projekt ebenfalls einstellen. FDP-Kantonsrätin Sibylle Boos-Braun verlangt in diesem Zusammenhang von der Regierung Auskunft über die langfristige Strategie in Bezug auf E-Voting und deren Auswirkungen, insbesondere auch auf die Gemeinden.
Am 9. Juni 2024 stimmt die Stimmbevölkerung über die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP ab. Die Initiative verlangt, dass die Prämien für die Grundversicherung nicht mehr als 10% des verfügbaren Einkommens übersteigen dürfen. Sonst müssen Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen, mit je 2/3 und 1/3, einspringen. FDP-Kantonsrätin Jacqueline Theiler, Luzern Stadt, will in diesem Zusammenhang von der Regierung wissen, welche Folgen eine Annahme der Initiative auf den Kanton Luzern hat.
Die Kriminalstatistik 2023 zeigt, dass der Anteil, der von Personen aus dem Asylbereich begangenen Delikte über 50 Prozent gestiegen ist. Dazu kommt, dass seit längerem der Platzbedarf im Justizvollzug steigt und die Anforderungen, wie beispielsweise die wachsende Anzahl an psychisch erkrankten Insassen, zunehmen. Kantonsrätin Jacqueline Theiler, Luzern, fordert in diesem Zusammenhang von der Regierung Auskunft, wie diese in Zukunft mit den steigenden Herausfoderungen umgehen will.
In der Schweiz gibt es zwei Arten von Stiftungen: die gemeinnützigen Stiftungen und die Familienstiftungen. Gemeinnützige Stiftungen verfügen über eine Bilanzsumme von rund 139.5 Milliarden Franken und investieren gemäss Stiftungsreport 2023 rund 52% ihres Kapitals in regionale Produkte. Mit der Zustimmung des Nationalrats zur Motion «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» im Februar 2024, wird die Familienstiftung liberalisiert und im Sinne einer Unterhaltsstiftung für die Nachlassplanung zugänglich gemacht. FDP-Kantonsrätin Sarah Arnold, Adligenswil, sieht Potential zur Förderung und Stärkung des Stiftungsstandorts Luzern und fordert von der Regierung die Prüfung von verschieden Massnahmen.
Bei der Entwicklung der Lösung bezüglich der Auszahlung von Härtefallgeldern bestand während der Corona-Pandemie ein Zielkonflikt: Einerseits wollte man den betroffenen Firmen grosszügig und unkompliziert helfen, andererseits wollte man sorgsam mit Steuergeldern umgehen. In diesem Spannungsfeld hat jeder Kanton seine eigene Lösung für Unternehmen unter CHF 5 Mio. Umsatz entwickelt. Die Unternehmen über CHF 5 Mio. lagen in der Verantwortung des Bundes.
Der Strommarkt befindet sich in einem Paradigmenwechsel von einer zentralen zu einer dezentralen Versorgung. Gleichzeitig stehen mit der Botschaft zur Beschleunigung Ausbau Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und der Umsetzung von Klimamassnahmen auf kantonaler Ebene, sowie der Volksabstimmung zum Mantelerlass vom 09. Juni 2024 auf Bundesebene, weitere massive Veränderungen an.