Die Einführung des Lehrplan 21 steht kurz bevor. Dieser beinhaltet verschiedenste Veränderungen im Bildungsbereich. Die Luzern Regierung wurde beauftragt, den Lehrplan 21 kostenneutral umzusetzen. Aufgrund der vielen Aktivitäten und Diskussionen wird nun aber von verschiedenen Seiten befürchtet, dass der Lehrplan 21 nicht kostenneutral eingeführt werden kann. Die Gemeinden sehen zahlreiche Mehraufwendungen auf sich zukommen und wissen nicht, ob der Kanton diese kompensiert oder übernimmt. Aus diesem Grund will FDP-Kantonsrätin Rosy Schmid mit einer entsprechenden Anfrage Klarheit schaffen.
Gemäss der Finanzgesetzgebung des Kantons Luzern untersteht der Steuerfuss jedes Jahr automatisch dem fakultativen Referendum, sofern er über 1.6 Einheiten liegt. Dies wird ab 2017 der Fall sein und führt künftig jeweils zu Jahresbeginn automatisch zu einem im Minimum rund zweimonatigen budgetlosen Zustand. Diesen Missstand will FDP-Kantonsrat Charly Freitag mittels dringlicher Einzelinitiative beseitigen. Künftig soll das Referendum nur noch bei einer Erhöhung des Steuerfusses gelten, nicht aber, wenn der Steuerfuss gleichbleibt.
FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp befürchtet, dass der Kanton unter dem Druck des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) für das 2017 teilweise zu tief budgetiert haben könnte. Entsprechend würden dann wiederum Nachtragskredite nötig. Er will deshalb das Thema frühzeitig angehen und vom Regierungsrat unter anderem wissen, wie er die Gefahr von Nachtragskrediten für das Jahr 2017 einschätzt. Zudem fragt er an, ob es ein Frühwarnsystem bezüglich Budgetüberschreitungen (z.B. Quartalsabschlüsse) gibt und ob sichergestellt werden kann, dass allenfalls nötige Nachtragskredite von den Verursachern kompensiert werden müssen.
Die Frage, wie viele Fremdsprachen auf der Primarstufe unterrichtet werden sollen, wird den Kantonsrat in seiner Januar-Session beschäftigen (Botschaft B65 zur Volksinitiative). FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp möchte in diesem Zusammenhang weitere Lösungsansätze prüfen und reicht deshalb eine Anfrage zum Thema gemixter Fremdsprachen-Unterricht (mixed language teaching) ein.
Der Kantonsrat hat an der Dezembersession ein gesetzeskonformes Budget verabschiedet. Das Budget kann gemäss Regierung aufgrund des Referendums der SVP gegen die Steuerfusserhöhung nicht in Kraft gesetzt werden. Dies hat grosse Konsequenzen für rund 78’000 Personen im Kanton Luzern, welche Anrecht auf eine Prämienverbilligung hätten. Diese wird zur Zeit nicht ausbezahlt. Die Regierung begründet dies damit, dass sie ohne Budget die Berechnungen nicht tätigen könne, obwohl das Budget genehmigt wurde. FDP-Kantonsrätin Helen Schurtenberger ist der Meinung, dass die Rückbehaltung der IPV mit Verweis auf das Referendum gegen die Steuerfusserhöhung nicht rechtmässig ist und lanciert deshalb eine Motion.
In der Praxis zeigen sich Schwierigkeiten beim Vollzug von Ausschaffungen und Landesverweisen. Unter anderem sind die Hürden für die Rückführungen in die Maghrebländer besonders hoch. Um die Grundlage für eine öffentliche Diskussion zur Ausschaffungspraxis zu erhalten und die richtigen Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit unserer Bevölkerung ergreifen zu können, reichte Jim Wolanin eine entsprechende Anfrage ein.
Rosy Schmid-Ambauen fordert der Regierungsrat mittels Postulat auf, die Möglichkeit und die Vor- und Nachteile einer Verlängerung der Legislaturdauer/Amtsdauer auf fünf oder sechs Jahre für die entsprechenden Bereiche zu überprüfen und dem Parlament darzulegen. Mit einer allfälligen Ausdehnung der Legislaturdauer sollten die Kontinuität verbessert, die Effizienz gesteigert und von allen Seiten Kosten gespart werden.
Die öffentliche Finanzierung der grossen Kulturbetriebe wird über einen Zweckveverband geregelt. Im AFP 2017-2020 sieht der Regierungsrat eine generelle Kürzung der Beiträge in der Höhe von Fr. 1,2 Mio vor. Diese Kürzung würde auch zu Kürzungen seitens der Stadt Luzern und evtl. weiterer Partner führen. FDP-Kantonsrat Andreas Moser fordert mittels Motion, dass die Organisation und die Finanzierung des Zweckverbandes grosser Kulturbetriebe mit den beteiligen Akteuren überprüft und nötigenfalls angepasst wird.
Am 23. November 2016 hat der Bundesrat beschlossen, die schweizweit obligatorische Ausbildung mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalterinnen und -halter per Ende 2016 abzuschaffen. Die Kantone können auch nach der Abschaffung des nationalen Obligatoriums Hundekurse vorschreiben oder spezifische Auflagen definieren. Ob der Kanton Luzern von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und inwiefern eine Koordination mit anderen Kantonen erfolgt, ist bislang nicht bekannt und sorgt für Verunsicherung.